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   VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07   

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https://dejure.org/2007,27227
VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07 (https://dejure.org/2007,27227)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.08.2007 - 5 G 1621/07 (https://dejure.org/2007,27227)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. August 2007 - 5 G 1621/07 (https://dejure.org/2007,27227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 33c GewO, § 33i GewO, § 3 Abs 2 SpielV, § 6a SpielV, § 80 Abs 5 VwGO
    Rechtmäßigkeit von Auflagen zum Betrieb einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Auflagen zum Betrieb einer Spielhalle

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Aufstellung und Betrieb von Fun-Games verstößt gegen § 6 a SpielV

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
    Das Gericht schließt sich ausdrücklich den Gründen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 16. Januar (8 TG 1753/06, GewArch 2007, S. 290 ) zur Gefährlichkeit der sogenannten Fun-Games an.

    Das erkennende Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch. 2007, S. 290) an, wonach es für ein Verbot nach § 6a Satz 1 lit. a SpielV ausreicht, dass die angezeigten Spielpunkte nicht unmittelbar in maximal sechs Freispiele umgesetzt, sondern "aufaddiert" und zum Weiterspielen mit der Chance einer weiteren Punkteerhöhung genutzt werden können und darin eine (verbotene) Berechtigung zum Weiterspielen zu sehen ist.

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
    Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen oder bei nachträglichen Auflagen den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen (BVerwG, Urteil. v. 23. November 2005 - 6 C 8.05 -, GewArch.
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
    Das Gericht ist der Auffassung, dass auch, nachdem § 3 Abs. 2 Satz 2 SpielV die Aufstellung der Geldspielgeräte in einem Mindestabstand normiert und eine Gruppenbildung über zwei Geräte hinaus verbietet, die Verhinderung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes durch die Aufstellung aller Geräte in nur einem Raum durch eine Auflage begegnet werden kann.Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 1993 (1 C 16.91, GewArch 1993, Seite 323) entschieden hat, kann § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO Rechtsgrundlage für eine Auflage zu einer Spielhallenerlaubnis sein, die die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt.Bei der Summierung aller Geldgewinnspielgeräte im Erdgeschoß der Spielhalle B auf 59, 61 m², so wie es die Gewerbeaufsicht der Antragsgegnerin bei ihrer Begehung am 8. Mai 2007 festgestellt hat, besteht die Gefahr, dass das Erdgeschoß durch die Geräte mit Gewinnmöglichkeiten geprägt wird und schon durch diese Massierung einen erheblichen Anreiz schafft, verstärkt auf Gewinn zu spielen und damit ein erhebliches Verlustrisiko einzugehen.
  • BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 14.07

    Spielgeräte ohne Möglichkeit der nachträglichen Einsatzerhöhung bzw. des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 14/07 - entschieden hat, ist ein Gewinn im Sinne des § 33c GewO bereits dann erzielt, wenn infolge des Verlaufs des Spielvorgangs Punkte gutgeschrieben werden, auch wenn dieser im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist.
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